29-11-2015, 00:35
Zwischenzeitlich bin ich aus dem ganzen Papierberg etwas schlauer geworden. Es geht da zum Einen also nicht um eine Rückforderung oder Aufrechnung in Bezug auf die Heizkosten, sondern um eine Bedarfssenkung bei der KdU in der Zukunft. Insofern ist das aus dem §22 Abs. 3 SGBII nachvollziehbar.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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