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S 23 AS 987/10 ER Wohnungskosten für ALG-II Empfänger
#3
(20-01-2012, 03:58)sorglos schrieb: .
Ebenso kann der, der durch die familienrechtlichen Verrenkungen und "fiktiven Einkünften" unter das Existenzminimum gedrückt wird, den Staat wieder zum Ausgleich der "faktischen" Differenz auffordern.

Bis man es dann mit zwei Sozialbehörden gleizeitig zu tun hat, wie Du so schön in einem anderen Thread beschreibst.

Und keine Angst. Ich war schon immer neugierig. Aber vieles erfährt man halt erst viel zu spät. Da kann man noch so neugierig sein.

lg

Camper



Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: S 23 AS 987/10 ER Wohnungskosten für ALG-II Empfänger - von Camper1955 - 20-01-2012, 06:51

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