18-01-2012, 22:54
(18-01-2012, 17:58)Absurdistan schrieb: @BeppoAuch wenn die Richterin oder das Ja das wollen, können sie es nicht anordnen.
die Richterin wollte auch das Gutachten und die Dame vom Jugendamt wollte das auch. Steht sogar im Protokoll.
Nieman kann zu einer medizinischen/psychischen Untersuchung gezwungen werden.
Die Richterin kann nur dazu "überreden" indem sie Vorteile dadurch in Aussicht stellt.
Das JA kann garnichts.