12-01-2012, 17:36
(12-01-2012, 16:47)Skipper schrieb:(12-01-2012, 15:44)Camper1955 schrieb: (...)...damit sich diese Instanzen schief lachen, weil der Vater endgültig auf ein für ihn totes Gleis läuft?! Was willst Du denn mit dieser Sache beim BVerfG, wann meinst Du nehmen die an, wenn sie annehmen?
Ich geh sogar noch einen Schritt weiter. Man muss den unteren Instanzen klar machen, dass man notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht geht.
(...)
Das ist gefährliche Illusion, auf diesem Wege konkret für sich und das Kind Hilfe zu erwarten.
Ja, da bin ich mir auch sicher, dass eine "untere Instanz" angesichts einer Dachlatte auf dem Nachhauseweg bedrückter reagiert, als angesichts eines mit dem "Verfassungsgericht fuchtelnden" Vaters.
Aber man wird leicht erkennen, dass "tote Gleise" auf jeden Fall legaler sind, als "morsche Bretter"....
Wobei mir @wackelpuddings "natürliche Selektion der totlachenden Instanzen" durchaus auch gut gefällt - allerdings vermag ich ihre Eintretenswahrscheinlichkeit nicht klar abzuschätzen. Sicher weiß Camper da mehr....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #