11-01-2012, 20:30
(11-01-2012, 19:48)Nappo schrieb: Kann man nun den Anwalt bei der Staatsanwaltschaft anzeigen wegen "Mißbrauch des Strafrechtes" oder so Ähnlich? Ich weiß nicht mehr genau die entsprechende Formulierung.
Rechtsmissbrauch? §226 BGB. Zivilrecht, nicht Strafrecht!
Generell ist das Unterhaltsrecht des Zivilrechts nicht phasengleich mit der Straftat der Unterhaltspflichtverletzung. Man kann also zivil verhandeln, fordern und vereinbaren und trotzdem noch mit Anzeigen wegen §170 StGB um sich werfen.
Als Lehre folgt daraus, dass Verhandlungen mit dem Anwalt sinnlos sind, denn er zeigt sowieso an. Man kann also genausogut "die Sau rauslassen".