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Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung, LG Augsburg
#30
@Gina111

1.
Erklärt sich ganz einfach: Wo 2 hungern kann einer fett werden.
Ausgangslage: Familie, die sich finanziell knapp über Wasser halten kann.
Trennung der Eltern:
Es fallen die Synergien der gemeinsamen Haushaltsführung weg,
es fallen u.U. steuerliche Vorteile weg,
es entsteht Mehraufwand wegen Umgang mit den Kindern, Fahrtkosten uvm.

Statt 1 Familie, die an der Grenze zur Armut lebt, bleiben jetzt 2 Teilfamilien zurück, die in Armut leben.
Und jetzt denkst du, man könnte doch dem einen "Familienteil" noch mal soviel wegnehmen, dass das andere Familienteil wieder an den Zustand "Grenze zur Armut" kommt?

2. Kommt ein Vater in einer nach aussen hin funktionierenden Familie nicht seiner "Unterhaltspflicht" nach, gibt's ben für alle letztenendlich ALG2. Kommt ein Vater, der von seinen Kindern getrennt lebt (leben muss) seiner Unterhaltspflicht nicht nach, wird er mit einer Verurteilung wg. einer Straftat bedroht.
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RE: Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung, LG Augsburg - von MitGlied - 09-07-2012, 16:46
RE: Der Aufstand wird (leise) kommen! - von p__ - 16-01-2012, 15:32
RE: Der Aufstand wird (leise) kommen! - von Ibykus - 16-01-2012, 17:24
RE: Der Aufstand wird (leise) kommen! - von Ibykus - 16-01-2012, 18:09
RE: Der Aufstand wird (leise) kommen! - von Ibykus - 16-01-2012, 19:47

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