25-01-2012, 13:13
(13-01-2012, 12:33)Spiegel schrieb: Und wer familienrichterin muck zugeteilt bekommt, HAT SCHON VERLORENDas entspricht (fast) den Tatsachen, der weitere Weg muss zwingend über das OLG führen.
(13-01-2012, 15:36)Ibykus schrieb: Ich stelle mir vor, dass es für den einen oder anderen Richter eines Familiengerichts peinlich werden könnte, wenn sich mglw. fünf Väter über seine Rechtsfindungsprozesse ggseitig informieren und Rechtsmittel untereinander absprechen ....Frau Muck kümmert das selbstverständlich überhaupt nicht.
Ich habe/hatte Kontakt zu mehreren Vätern, die ebenfalls mit dieser RichterIn beschenkt wurden, ich weiss auch, dass mehrere Anwälte allein bei der Nennung ihres Namens die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Auch beim örtlichen VafK ist diese RichterIn bestens bekannt.
Manipulierte Verhandlungsprotokolle, Rechtsbeugung und Gefälligkeitsgutachten haben in der Vergangenheit bereits zu mehreren Befangenheitsanträgen geführt - m.W. allerdings ergebnislos.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel