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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#7
(07-01-2012, 19:36)Ibykus schrieb: Ich bin mir sicher, dass Du sie ärgern willst ....

... und gehe davon aus, dass die Arge das "Aufstockungsspielchen" nicht mitmachen will oder die dahinter stehende Rechtsprechung nicht kennt.
Ärgern? Wie kommst du dennn darauf? Angel
Ich stelle nur mit Erstaunen fest, dass ein Amt den Vater an seiner "heiligen Unterhaltszahlungspflicht" hindern will und die armen Kinder in gnadenlose Armut stürzen sollen......Angel

(08-01-2012, 10:30)Dzombo schrieb: Eigentlich müsste er, stellvertretend für das Amt ansich, die Sachbearbeiterin wegen Nötigung anzeigen, die in besagter Post angegeben ist.
Für solche Aktivitäten ist ja noch Zeit. Ggfs. würde sich meiner Meinung nach eine solche Anzeige gegen den Amtsleiter und alle Beteiligten richten müssen. Ich kann ja von außen nicht ins Amt hineinsehen. Daher sollte schon auch geprüft werden, ob hier nicht sogar "bandenmäßiges" Verhalten vorliegt und die Sachbearbeiterin eigenmächtig oder auf klare Anweisung hin so gehandelt hat. Aber das hat ja noch Zeit.

Erstmal haben wir beim Sozialgericht Antrag auf einstweiligen Rechtschutz gestellt, dass das Jobcenter die Anrechnung weiter durchführen solle.

Der Sozialrichter hat noch am selben Tag reagiert und Jobcenter um Antragserwiderung gebeten. In seinem richterlichen Hinweis dazu schreibt er schon mal, "natürlich vorbehaltlich einer abschließenden Beurteilung":

Zitat:Die Regelung des §11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGB II ist zwingend. Voraussetzungen dürften erfüllt sein....Solange die Titel in der Welt sind, sehe ich keine Möglichkeit, von einer Anrechnung der Unterhlatszahlungen auf das Einkommen abzusehen und höhere Grundsicherungsleistungen zu vermeiden.

Er schließt seinen Hinweis mit der Frage: "Können Sie kurzfristig anerkennen?" und gibt dem Jobcenter immerhin vier Tage Zeit.

Nun werden wir mal sehen.

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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