27-12-2011, 02:40
(27-12-2011, 00:48)gleichgesinnter schrieb: Klar und deutlich:
Hingehen, Urteil abholen, dann die Biege machen und nach 5 Jahren ist die Show vorbei.
Tage im Knast: 0
Nur zur Info: Beim 170er (auch wenn verurteilt) gibt es keinen internationalen Haftbefehl und auch keinen EU Haftbefehl.
gleichgesinnter
Und wenn man nicht hingeht und das Urteil abholt?