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Wer kann mir helfen wegen einer Verhandlung.
#9
(26-12-2011, 15:02)haraldfrank schrieb: ...
Es ist kein Strafbefehl. Bei nem Strafbefehl bräuchte man ja keine Verhandlung. In dem anderen Thread stehen nur falschinformationen.
Kannst Du das mal konkretisieren oder substantiieren.

(26-12-2011, 15:02)haraldfrank schrieb: Nachzahlen kommt nicht in Frage und würde auch die Tat nicht ungeschehen machen. Trotzdem kann die Staatsanwaltschaft weiterhin
behaupten zu dem Zeitpunkt gegen 170 verstossen zu haben. Das ist ja wie wenn du ne Bank überfällst und dann die Beute zurückgibst.
Gegen das Gesetz hast du ja dann trotzdem verstossen. Also bringt mir nachzahlen garnix!!!
Nachzahlen kann die Gött.. ähh Richter gnädig stimmen. Die Tat wird dadurch in der Tat nicht gesühnt.
Aber ein Richter, der sieht, dass Du willig bist (und nicht etwa trotzig), wird vielleicht mehr Motivation
haben, nicht aus einem unbescholtenen Bürger, einen Kleinkriminellen zu machen, von dem dann
überhaupt kein Unterhalt mehr zu erwarten ist.
https://t.me/GenderFukc
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RE: Wer kann mir helfen wegen einer Verhandlung. - von Petrus - 26-12-2011, 15:23

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