25-12-2011, 23:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-12-2011, 23:51 von haraldfrank.)
Hallo meine Situation ist folgende.
Ich war bislang selbständig. Habe alles verkauft und zu Geld gemacht und bin ins europäische Ausland.
Vor einem halben Jahr als ich noch in Deutschland war kam das erste mal ein Schreiben von der Polizei.
Vorladung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Bin dort nicht hin und Habe denen geschrieben dass ich keine Kohle habe die über den Freibetrag hinausgeht.
Dann kam prompt Monat später auch noch in Deutschland an meine damalige deutsche Anschrift die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nach 170.
Bin dann zu einem deutschen Anwalt der zur zeit noch das Mandat hat. Der hat die Akte angefordert. Ein riesen teil.
Die Staatsanwaltschaft hat all meine Geschäftskonten und Privatkonten in deutschland rückwirkend durchleuchtet und festgestellt dass ich trotz Einnahmen und ausgezahltem Gehalt zu dem damaligen Zeitraum keinen Unterhalt bezahlt habe.
Jetzt hat mich mein Anwalt informiert und mir den Gerichtstermin zugesendet soll demnächst Mitte Februar die Gerichtsverhandlung in Hannover stattfinden.
Hab meinem Anwalt vor Wegzug gesagt dass ich in Deutschland leider keinerlei berufliche Zukunftschancen sehe und daher ins Ausland vorher muss.
Mein Anwalt meinte ich müsse dann aber trotzdem zum Termin erscheinen denn wenn ich nicht erscheine wird man mich irgendwann per Haftbefehl suchen.
Die Beweise sprechen während des Zeitraums den die Staatsanwaltschaft mir vorwirft gegen mich so dass ich wohl bei erscheinen mit einer Verurteilung rechnen muss.
Ein Bekannter meinte Bei nichterscheinen darf man aber kein Urteil verkünden allerdings wird man dann zur Fahndung ausgeschrieben und es kann ein Haftbefehl erlassen werden. Ob das stimmt weiss ich nicht und wende mich daher an dieses Forum.
Was soll ich jetzt tun und welche Konsequenzen werden mich erwarten wenn ich da nicht erscheinen sollte? Und angenommen es wird ein Haftbefehl erlassen wird der dann nur in der BRD ausgeschrieben oder auch in Europa? Und wie lange wird sowas ausgeschrieben? Und verjährt sowas? Wäre echt dankbar für eure hilfe.
Ich war bislang selbständig. Habe alles verkauft und zu Geld gemacht und bin ins europäische Ausland.
Vor einem halben Jahr als ich noch in Deutschland war kam das erste mal ein Schreiben von der Polizei.
Vorladung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Bin dort nicht hin und Habe denen geschrieben dass ich keine Kohle habe die über den Freibetrag hinausgeht.
Dann kam prompt Monat später auch noch in Deutschland an meine damalige deutsche Anschrift die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nach 170.
Bin dann zu einem deutschen Anwalt der zur zeit noch das Mandat hat. Der hat die Akte angefordert. Ein riesen teil.
Die Staatsanwaltschaft hat all meine Geschäftskonten und Privatkonten in deutschland rückwirkend durchleuchtet und festgestellt dass ich trotz Einnahmen und ausgezahltem Gehalt zu dem damaligen Zeitraum keinen Unterhalt bezahlt habe.
Jetzt hat mich mein Anwalt informiert und mir den Gerichtstermin zugesendet soll demnächst Mitte Februar die Gerichtsverhandlung in Hannover stattfinden.
Hab meinem Anwalt vor Wegzug gesagt dass ich in Deutschland leider keinerlei berufliche Zukunftschancen sehe und daher ins Ausland vorher muss.
Mein Anwalt meinte ich müsse dann aber trotzdem zum Termin erscheinen denn wenn ich nicht erscheine wird man mich irgendwann per Haftbefehl suchen.
Die Beweise sprechen während des Zeitraums den die Staatsanwaltschaft mir vorwirft gegen mich so dass ich wohl bei erscheinen mit einer Verurteilung rechnen muss.
Ein Bekannter meinte Bei nichterscheinen darf man aber kein Urteil verkünden allerdings wird man dann zur Fahndung ausgeschrieben und es kann ein Haftbefehl erlassen werden. Ob das stimmt weiss ich nicht und wende mich daher an dieses Forum.
Was soll ich jetzt tun und welche Konsequenzen werden mich erwarten wenn ich da nicht erscheinen sollte? Und angenommen es wird ein Haftbefehl erlassen wird der dann nur in der BRD ausgeschrieben oder auch in Europa? Und wie lange wird sowas ausgeschrieben? Und verjährt sowas? Wäre echt dankbar für eure hilfe.