Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kann ab Januar wirklich auch ALG II gepfändet werden....
#23
(24-12-2011, 15:52)Nappo schrieb: @ibikus : Dein oben bezeichnetes Verfahren in Bezug auf das Vollstreckungsgericht ist mit dem 01.01.12 hinfällig.
Pfänden kann jeder der einen Titel hat. Nicht mehr und nicht weniger.
natürlich kann er pfänden!
Das konnte der Gläubiger -unter gewissen Einschränkungen- schon immer, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren!
Die muss man natürlich kennen, wenn man sich vor unberechtigten Zugriffen auf sein Konto schützen will!

Hier geht es um PFÄNDUNGSSCHUTZ !
Der besteht auch für herkömmliche Konten nach wie vor: Vollstreckungsabwehrklage, Erinnerung, sofortige Beschwerde, KONTOFREIGABEBESCHLUß !

Es ist so, wie @blue geschrieben hatte: Das P-Konto vereinfacht gewisse Dinge von vornherein, indem Dir ein Pfändungsfreibetrag verbleibt, der Dir das Weiterführen des Kontos innerhalb dieser Grenzen ermöglicht.

Wenn dagegen in ein 'normales' Konto gepfändet wird, tritt die Wirkung des Arrestatoriums ein. Dann ist das Konto erst mal für Dich nicht mehr nutzbar, denn der Zweitschuldner darf Dir ohne eine gerichtliche Kontofreigabe nicht weiter erlauben, darüber zu verfügen!

Die Frage ist also: Was bringt es einem Gläubiger, der in ein Konto pfändet, von dem er nach den ihm bekannten Einkommensverhältnissen davon ausgehen kann, dass auf Antrag des Schuldners das Konto wieder freigegeben wird?

Wenn Du ein P-Kto hast und man Dir das über den Freibetrag bestehende Guthaben pfändet, wirst Du Dich doch auch wehren, indem Du gg die Pfändung Rechtsmittel einlegst.

Oder gehörst Du zu denen, die sich (schon) freuen, wenn ihnen ein kleiner Rest verblieben ist?

Seit wann gibt's denn im deutschen Zwangsvollstreckungrecht den Grundsatz: was weg ist, ist weg?





Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Kann ab Januar wirklich auch ALG II gepfändet werden.... - von Ibykus - 24-12-2011, 16:35

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste