23-12-2011, 17:30
Du hast mit deinem § ja gerade das Gegenteil deiner Behauptung belegt
(23-12-2011, 13:40)Entsorg-t-er schrieb: ich kenne meine Bank, die keine P-Konten braucht und den schutz genau das sichert auch der von mir zitierte §:Das gilt also nur für das P-Konto.
"§ 850k
Pfändungsschutzkonto
(1) Wird das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners bei einem Kreditinstitut gepfändet, kann der Schuldner jeweils bis zum Ende des Kalendermonats über Guthaben in Höhe des monatlichen Freibetrages"