21-12-2011, 08:03
Hatte das gleiche hinter mir.
Auskunft über die Höhe des Ehezeitanteils nach § 1587 a Abs. 2 BGB
http://dejure.org/dienste/lex/BGB/1587/1.html
Das läuft nur über den Rentenversicherungsträger und nicht über dem Arbeitgeber. Also keine Besorgnis.
Auskunft über die Höhe des Ehezeitanteils nach § 1587 a Abs. 2 BGB
http://dejure.org/dienste/lex/BGB/1587/1.html
Das läuft nur über den Rentenversicherungsträger und nicht über dem Arbeitgeber. Also keine Besorgnis.