19-12-2011, 12:13
(19-12-2011, 12:08)Camper1955 schrieb: Aber dann soll der Richter in sein Urteil rein schreiben, dass er 600 € Miete in Bezug auf BU für unangemessen hält und dass sein Kind sich gefälligst an den Umgangstagen sich mit dem Aufenthalt in einer Einraumwohnung begnügen muss, damit möglichst viel BU und Betreuungskosten geleistet werden können.Aha, und du meinst dass er sich von deinen Vorstellungen beeindrucken lässt?
Es ist nicht seine Aufgabe zu prüfen wofür du das dir verbleibende Geld verwendest.