14-12-2011, 12:07
Skipper schrieb:Hallo unbekannt,Die Straflosigkeit des SchwAbbruchs ist innerhalb der 12-Wochenfrist an weitere Voraussetzungen gebunden (Nr. 1 und 2. § 218a StGB).
diese Kreise der jungen Dame sind mit und auf Geld fixiert!!!
Ich sehe daher die Chance, Dich 'freizukaufen', indem Du der 'Dame' einen Geldbetrag gegen einen Abbruch anbietest. Wenn ich das richtig sehe, dann ist die 12-Wochen-Frist noch nicht abgelaufen.
In einem Forum öffentlich zu empfehlen, Geld anzubieten, damit die (zumal erst 16-Jährige) sich für einen SchwAbbr entscheidet, ist ziemlich unbedacht und kann bei der Komplexität des strafbewährten Abbruchs überraschende Folgen nach sich ziehen ....
Nicht immer geht ein Anstifter oder Beihelfer straffrei aus, wenn die Schwangere selbst nicht strafbar ist.
Ich würde mit Blick auf die sozialen Lebensumstände (auf die ja nur sehr oberflächlich hingewiesen wurde), einen Gang zu pro Familia empfehlen, ansonsten ärztlichen Rat hinzuziehen (es muss sich ja nicht um einen Arzt handeln, der bekanntermaßen vvh gegen Schwangerschaftsabbrüche eingestellt ist).
Wirklich, lieber Skipper, ich habe Dir bei allen Meinungsverschiedenheiten nie vorgeworfen, dass Du dumm bist.
Aber der Hinweis: biete ihr Geld, damit sie abtreibt ... ist jedenfalls mehr als unbedacht.