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Umgangsverfahren verlängern sich 2012 um mindestens drei Monate
#17
(22-12-2011, 16:03)p schrieb: (...) Und das wird es, wenn die Justiz eine Entschädigung bezahlen muss. Im Geld ist Magie.
Diese Wirkung könnte ich nur bei Amtshaftung eines Richters sehen.

Ohne diese wird es dem Richter egal sein, wie lange er auf dem Fall sitzt, welche Folgen das Aussitzen hat.
Im Gegenteil: Er könnte beruhigt seine Fälle weiter 'sorgfältig' bearbeiten wollen, die Folgen werden schließlich entschädigt - und zwar nicht vom ihm.

Ein ähnlicher Defekt wie in der Finanzwelt:
Risiken und Haftung sind getrennt.



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RE: Umgangsverfahren verlängern sich 2012 um mindestens drei Monate - von Skipper - 22-12-2011, 16:21

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