22-12-2011, 16:03
(22-12-2011, 14:30)Ibykus schrieb: Auch mit dem neuen "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" bezweckt man KEINE Beschleunigung, sondern bietet die Möglichkeit für eine Entschädigung, wenn der "Rechtsgewährungsanspruch" wegen überlanger Verfahrensdauer ins Wasser gefallen ist.
Und das ausdrücklich auch bei nichtmateriellen Schäden. Der direkte Zweck ist mir eigentlich egal, Hauptsache das Verfahren kommt in Gang. Und das wird es, wenn die Justiz eine Entschädigung bezahlen muss. Im Geld ist Magie.