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S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht.
#1
Hallo liebe Foristinnen und Foris

Dieser Fall ist sozusagen Druckfrisch und steht ganz am Anfang. Zunächst einmal zur Vorgeschichte.

Als Behindert gilt man dann, dann abzusehen ist, dass ein und dieselbe Krankheit länger als ein halbes Jahr anhält.

Nun gibt es einen § in der Schwerbehindertenausweisverordnung, der besagt, dass man eine Behinderung auch rückwirkend anerkennen lassen kann, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass diese Krankheit schon wesentlich früher als bei Antragstellung eingetreten ist.

In meinem Fall ist es nun so, dass das Landessozialgericht schon damals meine Herzerkrankung ab Geburt ausgeurteilt hat, nachdem sich die erste Instanz dagegen sträubte.

Nun geht es um meine psychische Behinderung, die a) erst ab 1979 festgestellt wurde, b) der Einzelbehinderungsgrad mir zu gering erscheint und c) ich auch das Merkzeichen G haben möchte.

In diesen Punkten wurde mein Widerspruch vom Landesversorgungsamt abgelehnt. Nun wird vor dem Sozialgericht geklagt.

Insbesondere Deshalb, weil ich ja nun gutachterlich beweisen kann, dass meine Urlaubsgelüste Teil meiner Krankheit sind.

In dem Aktenzeichen das im Betreff steht, wird der Eingang meiner Klage bestätigt. Dann habe ich verschiedene Personen, Ämter und Behörden, auch Justizbehörden von der Schweigepflicht zu entbinden, und zu guter letzt muss ich ein Formular ausfüllen, wo ich Ärzte, Krankenhaus- und Kuraufenthalte nennen darf, damit dort die entsprechenden Unterlagen angefordert werden können.

Da ich über eine Rechtschutzversicherung verfüge, habe ich das Ganze meinem Anwalt übergeben.

Es ist der gleiche Anwalt wie im Strafverfahren und ich bin zuversichtlich, dass er mit mir notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zieht.

So, dass wäre es für´s Erste.

Fortsetzung folgt.



Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - von Camper1955 - 30-11-2011, 21:31

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