Ja. Der angemessene Wohnraum zur Zeit des Umgangs... des 'Besuchs'...
Dazu wird nach Auskunft meiner Anwältin bei den SG heftig gestritten. Die ganz unterschiedlichen Ergebnisse hängen wesentlich vom Umfang des Umgangs und vom Alter der Kinder ab.
Man muß sich und denen mal vor Augen führen:
Schon bei Standardumgang LEBEN Kinder über 30% des Jahres beim Umgangsberechtigten.
Dazu wird nach Auskunft meiner Anwältin bei den SG heftig gestritten. Die ganz unterschiedlichen Ergebnisse hängen wesentlich vom Umfang des Umgangs und vom Alter der Kinder ab.
Man muß sich und denen mal vor Augen führen:
Schon bei Standardumgang LEBEN Kinder über 30% des Jahres beim Umgangsberechtigten.