20-11-2012, 10:03
Danke Camper.
Interessant!
Der DFGT betont nocheinmal, dass der Unterhalt den Pflichtigen nicht selbst bedürftig machen darf, um dann im Ergebnis doch genau das fest zu schreiben.
Sie erwähnen sogar die GEZ die ein Hartzer gratis bekommt aber unterschlagen natürlich wieder einmal die Umgangskosten.
Was hat ein Familiengericht auch mit Umgang zu tun?
Interessant!
Der DFGT betont nocheinmal, dass der Unterhalt den Pflichtigen nicht selbst bedürftig machen darf, um dann im Ergebnis doch genau das fest zu schreiben.
Sie erwähnen sogar die GEZ die ein Hartzer gratis bekommt aber unterschlagen natürlich wieder einmal die Umgangskosten.
Was hat ein Familiengericht auch mit Umgang zu tun?