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Unterhalt für Kind über 18 Jahre auswärts
#5
(30-10-2011, 13:33)runner schrieb: Soll ich der Anwältin erstmal schreiben, dass sie mir Unterlagen des
Sohnes über z.b. Kostenübernahme des Landschaftsverbands und Bafög
etc. zur Verfügung stellen soll ?

Nein. Gar nichts machen. Diese Anwältin ist genau wie die Mutter aus der Sache draussen. Das Kind muss seine vermuteten Ansprüche selbst geltend machen oder einen eigenen Anwalt beauftragen.

Nicht zulässig ist übrigens auch der gerne angewendete Trick, das volljährig gewordene Kind eine Vollmacht unterschreiben zu lassen. Die Anwältin darf es wegen des Interessenkonflikts trotzdem nicht vertreten. Sie würde ja sonst den Unterhaltsberechtigten und Unterhaltspflichtigen gleichzeitig vertreten.
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RE: Unterhalt für Kind über 18 Jahre auswärts - von p__ - 30-10-2011, 13:45

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