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Unterhalt für Kind über 18 Jahre auswärts
#1
Hallo,

mein Sohn ist jetzt 18 geworden und auf ein Internat für lernbehinderte
gekommen, weil er stark schwerhörig ist.

Mir hatte man beim Jugendamt gesagt, dass der Junge dort alles bekommt, was er braucht ( Wohnung, Essen, Taschengeld, Fahrkosten nach Hause ) und ich nichts mehr zahlen bräuchte.

Beim Bafögamt hat man mir gesagt, dass sie auch an den Landschaftsverband zahlen und ich an die auf keinen Fall zahlen muss.

Der Landschaftsverband sagt, dass die sich, wenn ich an den Jungen zahle, das Geld von ihm zurückholen.

Jetzt habe ich gestern einen Brief vom Anwalt bekommen, in dem er
von mir alle Einkommens- und Vermögensunterlagen anfordert und eine
Zahlung von 670,00 - 184,00 KG = 482,00 € Unterhalt für den Sohn pro
Monat fordert.
Dabei haben wir von dem Jungen noch gar nichts Schriftliches, alles,
was wir wissen, wissen wir nur aus Mails der Mutter.

Kann uns jemand einen Rat geben, ob ich jetzt zahlen muß oder soll
ich mir einen Anwalt nehmen ?

Wenn der Junge nie eine Lehre macht und nie arbeiten geht, muß
ich dann mein ganzes Leben für ihn Unterhalt zahlen ?

Ich bin ziemlich fertig, denn 482 € sind ne Menge Geld.

Weiß jemand, was ich in meinem Fall zu zahlen habe ?

Gruß
runner

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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt für Kind über 18 Jahre auswärts - von runner - 30-10-2011, 11:34

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