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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#34
Ich habe keinen Anspruch. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es für mich gerade hier, wo es so schwierig ist, die Lage einzuschätzen unbrauchbare Informationen sind, zu sagen: "Doch doch, das ist so und so", "Nein, das läuft ganz anders" und so weiter. Ist doch logisch, das mich und alle anderen das keinen Zentimeter weiter bringt außer in dem Punkt, dass es mir verdeutlicht, dass ich es mit einem ganz fiesen und offensichtlich nicht berechenbaren Gegner zu tun habe, was natürlich auch eine brauchbare Information ist.

Auf der anderen Seite schreiben hier ja Leute in dem Anliegen, mich zu unterstützen. Und wenn das deren Anliegen ist, dann ist es doch eine hilfreiche Rückmeldung, wenn ich ihnen sage, dass ich ihre Aussagen in einem anonymen Internetforum überhaupt nicht einschätzen kann, wenn nicht differenziert ausgesagt wird, woher sie diese Infos haben und worauf sie sie stützen. Zumal diese ja so widersprüchlich sind. Das das dann alles immer noch Falschinfos von armen alleinerziehenden Müttern sein können, die gerade diese grausame Leere verspüren, weil Ihre Kinder im Moment nicht für sie da sind, ist mir ohnehin klar.

(21-10-2011, 13:02)Skipper schrieb: Gesetzt den Fall, die UVK hat nix vergessen, dann spräche mE nichts dagegen, das Ende der Beistandschaft und die Zahlungen an das Kind bzw. die Vertreterin zu bestätigen.

Andererseits wäre es fatal, wenn die nach einer Nachricht die 'vergessene' Akte ziehen würden.

Genau das ist mein Problem.
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RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von trefad - 21-10-2011, 13:13

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