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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#22
(20-10-2011, 21:04)blue schrieb:
(20-10-2011, 21:00)trefad schrieb: Wie also kann so so ein JA so ein Verfahren gewinnen?
Wenn das Gericht dann im Endeffekt entscheidet, dass da fiktiv was zu holen gewesen wäre. Der Versuch ist aus Sicht des JAes auf jeden Fall wert. Die haben nix zu verlieren. Das Verfahren, was die in die Wege leitet, zahlt der Steuerzahler.
Ah, dann lag ich also doch richtig, was das angeht (falls Deine Aussage hier stimmt).

Dann habe ich jetzt aber immer noch das Problem, wie eingangs. Zum einen wäre es geschickt, mich still zu verhalten und die Akte nach unten wandern zu lassen. Achso: Verjähren diese Ansprüche jetzt eigentlich, wenn kein Titel besteht? Und zum anderen wäre es geschickt, sicherzustellen, dass die Ihre Zahlungen auch tatsächlich eingestellt haben. Und beides kann ich nicht haben, wenn ich das richtig sehe...
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RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von trefad - 20-10-2011, 21:17

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