20-10-2011, 10:33
(19-10-2011, 17:38)sorglos schrieb: Nein, das sind übliche Formulierungen und die beziehen sich NUR auf Ehegattenunterhalt.
Richtig, die Unterzeichener (KM und KV) verzichten wechselseitig auf Unterhalt - die Kinder sind hier nicht erwähnt (nicht Unterzeichner), daher steht ihnen auch weiterhin Unterhalt zu. (und selbst wenn die Kids mit im Vertrag stünden, wäre das sittenwidrig - die Kinder haben ein Recht auf Unterhalt)