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Beistandschaft / Auskunft für das JA
#10
(19-10-2011, 17:38)sorglos schrieb: Nein, das sind übliche Formulierungen und die beziehen sich NUR auf Ehegattenunterhalt.

Richtig, die Unterzeichener (KM und KV) verzichten wechselseitig auf Unterhalt - die Kinder sind hier nicht erwähnt (nicht Unterzeichner), daher steht ihnen auch weiterhin Unterhalt zu. (und selbst wenn die Kids mit im Vertrag stünden, wäre das sittenwidrig - die Kinder haben ein Recht auf Unterhalt)
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Beistandschaft / Auskunft für das JA - von Nappo - 19-10-2011, 13:47
RE: Beistandschaft / Auskunft für das JA - von Nappo - 19-10-2011, 14:55
RE: Beistandschaft / Auskunft für das JA - von Nappo - 19-10-2011, 17:16
RE: Beistandschaft / Auskunft für das JA - von zwangszahler - 19-10-2011, 17:37
RE: Beistandschaft / Auskunft für das JA - von mischka - 20-10-2011, 10:33

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