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Beistandschaft / Auskunft für das JA
#3
Gerade hat sich die Situation geändert ! (Die schulden sind nicht aus der Ehe)
Notarielle urkunde gefunden (man könnte neidisch werden)

"Unterhaltsverzicht"

"Wir verzichten ferner wechselseitig auf jeglichen Unterhalt sowohl für die Zeit nach rechtskräftiger Ehescheidung und auch für den Fall der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, des Alters oder der Nor.

Wir wurden darauf hingewiesen, dass die Berufung auf den hier vereinbarten Unterhaltsverzicht unter bestimmten Umständen treuwidrig sein kann, so lange der Unterhaltsberechtigte durch die Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes an der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gehindert und ohne Leistung von Unterhalt auf Sozialhilfe angewiesen wäre "

( Das ist hier Mitnichten der Fall. Die Ex-Frau verdient ca. 2.000 Euronen netto. Da wird das Jugendamt aber lustisch gucken... Da hat die Dame wohl was vergessen.......... )
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Beistandschaft / Auskunft für das JA - von Nappo - 19-10-2011, 13:47
RE: Beistandschaft / Auskunft für das JA - von Nappo - 19-10-2011, 14:55
RE: Beistandschaft / Auskunft für das JA - von Nappo - 19-10-2011, 17:16
RE: Beistandschaft / Auskunft für das JA - von zwangszahler - 19-10-2011, 17:37

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