29-03-2012, 13:21
@wackelpudding
Ja das war mir klar
@Clint Eastwood
Auch soweit klar ,nur haben wir damals Beschwerde gegen die Aufrechnung eingelegt ,dessen Rechtsmässigkeit von der Unterhaltsfeststellungsklage abhängig gemacht wurde.
Nun wurde ich ja vom AG zu fiktiven Einkommen verdonnert ,da man keine Lust hatte meine Bewerbungsunterlagen zu prüfen.
Deshalb wurde ja Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.
Nach meinem Rechtsverständnis darf der Beistand sich nicht an dem Geld bedienen ,da m.E. nicht sichergestellt werden kann dass es zur Rückübertragung kommen kann ,sollte ich vorm OLG Recht bekommen.
Auszahlung an die KM halte ich für Willkürlich, da der Beistand weiss ,dass Rechtsmittel eingelegt worden ist.
Ja das war mir klar
@Clint Eastwood
Auch soweit klar ,nur haben wir damals Beschwerde gegen die Aufrechnung eingelegt ,dessen Rechtsmässigkeit von der Unterhaltsfeststellungsklage abhängig gemacht wurde.
Nun wurde ich ja vom AG zu fiktiven Einkommen verdonnert ,da man keine Lust hatte meine Bewerbungsunterlagen zu prüfen.
Deshalb wurde ja Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.
Nach meinem Rechtsverständnis darf der Beistand sich nicht an dem Geld bedienen ,da m.E. nicht sichergestellt werden kann dass es zur Rückübertragung kommen kann ,sollte ich vorm OLG Recht bekommen.
Auszahlung an die KM halte ich für Willkürlich, da der Beistand weiss ,dass Rechtsmittel eingelegt worden ist.