21-10-2011, 14:24
(21-10-2011, 13:56)webmin schrieb: ... ,aber es soll wohl eine Unterhaltsklage erhoben werden um damit postum die Einbehaltung der Steuererstattung zu begründen.So siehts aus!
Drecksbande!
Aber da der Staat aus eigenem übergegangenem Anspruch klagt, besteht keine Gerichtskostenfreiheit (siehe Richtlinie-Link)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #