18-10-2011, 23:02
Hallo,
vor ca . 1 Monat habe ich eine Mitteilung bekommen, dass meine Steuerrückzahlung (ca. 1000€) über einen Aufrechnungsantrag an die UVK gegangen ist.
Ich sofort zum RA ,der umgehend ein Schreiben aufsetzte dass sie mir die Einbehaltung mit 14-Täglicher Frist auf meinem Konto überweisen sollen ,sonst folgt eine Bereicherungsklage.
Heute kommt ein Schrieb von der UVK ,in der mitgeteilt wird ,dass die Aufrechnung ohne Titel rechtens sei, das sie der Meinung sind ,dass Unterhaltsrückstand besteht.
Hintergrund:
Anfänglich übten sie(UVK) ihre üblichen Drohkulissen ,wogegen ich stets beweisen konnte ,dass ich nicht Leistungsfähig war (Gehalt: 980€ netto - 108km /Tag Kilometerpauschale)
Sie versuchten es mit :
Ich sollte näher zu meiner Arbeitsstelle ziehen.
Ich sollte mir einen neuen Job suchen.
Ich wohne bei meinem Vater im Haus.
Die Punkte sind sorgfältig abgewiegelt worden(möchte jetzt nicht ins Detail gehen)
Nun drohten sie mit Klage und beantragten im Rahmen der Beistandschaft VKH für meinem Sohn.
Das hiesige Amtsgericht befand jedoch, dass die Aufstellungen der Forderungen gegen mich nicht rechtens seien und lehnten die VKH wegen "mangels an Erfolg" ab.
Die UVK liess die Frist der Rechtsmittel verstreichen ,und legten ausserhalb der Frist welchen ein ,da angeblich ein Mitarbeiter ausgeschieden war.
Das AG meinte daraufhin "Nöö ,Nöö ,Frist ist Frist!" und lehnte die Rechtsmittel ab.
Daraufhin legten sie Beschwerde vorm OLG ein ,worauf das OLG meinte: "Nöö,Nöö, Frist ist Frist"
Das war etwa Frühjahr/11.
Frage :
Darf die UVK ohne Titel mein persönliches Vermögen einbehalten?
Mein RA meint ,dass es ohne Titel eine unrechtsmäßige Bereicherung währe.
Eure Meinung?
vor ca . 1 Monat habe ich eine Mitteilung bekommen, dass meine Steuerrückzahlung (ca. 1000€) über einen Aufrechnungsantrag an die UVK gegangen ist.
Ich sofort zum RA ,der umgehend ein Schreiben aufsetzte dass sie mir die Einbehaltung mit 14-Täglicher Frist auf meinem Konto überweisen sollen ,sonst folgt eine Bereicherungsklage.
Heute kommt ein Schrieb von der UVK ,in der mitgeteilt wird ,dass die Aufrechnung ohne Titel rechtens sei, das sie der Meinung sind ,dass Unterhaltsrückstand besteht.
Hintergrund:
Anfänglich übten sie(UVK) ihre üblichen Drohkulissen ,wogegen ich stets beweisen konnte ,dass ich nicht Leistungsfähig war (Gehalt: 980€ netto - 108km /Tag Kilometerpauschale)
Sie versuchten es mit :
Ich sollte näher zu meiner Arbeitsstelle ziehen.
Ich sollte mir einen neuen Job suchen.
Ich wohne bei meinem Vater im Haus.
Die Punkte sind sorgfältig abgewiegelt worden(möchte jetzt nicht ins Detail gehen)
Nun drohten sie mit Klage und beantragten im Rahmen der Beistandschaft VKH für meinem Sohn.
Das hiesige Amtsgericht befand jedoch, dass die Aufstellungen der Forderungen gegen mich nicht rechtens seien und lehnten die VKH wegen "mangels an Erfolg" ab.
Die UVK liess die Frist der Rechtsmittel verstreichen ,und legten ausserhalb der Frist welchen ein ,da angeblich ein Mitarbeiter ausgeschieden war.
Das AG meinte daraufhin "Nöö ,Nöö ,Frist ist Frist!" und lehnte die Rechtsmittel ab.
Daraufhin legten sie Beschwerde vorm OLG ein ,worauf das OLG meinte: "Nöö,Nöö, Frist ist Frist"
Das war etwa Frühjahr/11.
Frage :
Darf die UVK ohne Titel mein persönliches Vermögen einbehalten?
Mein RA meint ,dass es ohne Titel eine unrechtsmäßige Bereicherung währe.
Eure Meinung?