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§ 170 der nächste
#37
Hallo zusammen,
Gestern war dann der "große" Tag. Erstmal Dank an alle, welche mich moralisch unterstützt haben. Ich muss meinen Erlebnisbericht leider splitten, da ich alleine mit dem Kleinen bin, und so nur fallweise ins Internet kann, wenn er schläft. (Aus Prinzip gehe ich nicht ins Netz oder an den PC wenn er wach ist. Das Beispiel vieler Schla...., welche mit ihrem Kind spazieren gehen/oder auf dem Spielplatz sind, und nur für ihr Handy da sind kotzt mich nämlich an.)
Ich bin nach Rücksprache ohne Anwalt hin, weil er meinte, daß ich es schon allein schaffe, da alles andere als eine Einstellung nach § 153 an der Realität vorbei sei, und ich das auch ohne ihn schaffen könne (er war aber jederzeit telefonische für mich erreichbar gewesen). Hatte vorher bereits mit "Nappo" telefoniert, der mich schon vorbereitete, daß die Gerichte im nördlichen RLP in diesem Punkt wohl eine einheitliche Linie fahren würden.
Richtig eingenordet wurde ich aber schon vor der Verhandlung. Vor dem Sitzungssaal war eine Wartezone mit Stühlen und Zeitschriften. War alles wie beim Gynäkologen. Die einzigen Zeitschriften die zur Verfügung standen waren einige Ausgaben der "Brigitte". Aber nicht von irgendjemand liegengelassen, sondern, lt. Aufkleber, ganz offiziell vom Gericht bestellt.

Die Verhandlung begann dann mit erheblicher Verspätung, weil Richter und Staatsanwältin über die lokale Personalpolitik und private Dinge sich laut und intensiv unterhielten.

Als erstes direkt mal einen Anschiss kassiert, weil mein Anwalt nicht mitgekommen sei.
Richter: "Ich habe mich im Vorfeld bereits mit der StaAnw kurzgeschlossen und möchte iHnen eine Brücke bauen. Wenn sie eine Strafe von 1300 Euro, also für jeden Monat nachträglich 100 Euro akzeptieren, können wir einstellen." Habe direkt gemerkt, das er keinen richtigen Bock hatte.
Habe dies abgelehnt, weil der eigentliche Strafbefehl nur auf 900 Euro lautete, und ich nach der Berechnung meines Anwalts im in frage kommenden Zeitraum gar nicht leistungsfähig war.
Sind dann diese Aufstellung meiner damaligen Bezüge durchgegangen. Elterngeld, anrechenbare Steuererstattung und der Wohnvorteil, da ich im eigenen Haus wohne wurde nach meiner Bestätigung als richtig akzeptiert. Als es aber an die Belastungen ging, und dort als größter Posten nun mal der Abtrag für ebendieses Haus stand, meinte er nur, daß dies mein privates Vergnügen sei, und ich dies nicht geltend machen dürfe. Ebenso der Kredit fürs Auto, ohne das ich aber nicht zur Arbeit kommen kann. Auf meine Gegenfrage, ob ich mit dem Kind dann auf der Straße leben soll, herschte erst eisiges schweigen, dann nur ein kurzes Ja (!). Ich könne ja theoretisch auch mit der Bank reden, daß ich ein Jahr nicht oder nur eingeschränkt tilgen könne.
In dieser art ging es dann die ganze Zeit weiter, bis ihm der Kragen platzte. "Ich frage Sie jetzt ein letztes Mal. Nehmen sie das Angebot von 1300 Euro an? " Ich habe wieder verneint, und gemeint, ich wolle Gerechtigkeit. "So sie sind bockig. Dann werde ich sie jetzt verurteilen müssen. Frau Staatsanwältin lesen sie bitte die Anklage vor."
So kam ich dann doch noch in den "Genuß" einer richtigen Verhandlung als Angeklagter.
Einzige Zeugin wareine Person, mit der ich wohl mal verheiratet war, was ich mir aber irgendwie gar nicht vorstellen kann. So einen schlechten Geschmack hätte ich mir eigentlich nie zugetraut.
Auf die Frage ob sie aus den bekannten Gründen die Aussage verweigern wolle, kam nur ein hasserfülltes "Ich möchte gerne aussagen". Nach den üblichen Fragen kam dann auch die zum Familienstand. "Ich bin wieder verheiratet, und mein Mann muss jeden Monat 1000 Euro an Unterhalt für seine drei Kinder zahlen." (Nachdem sie ihren zweiten Mann in der geschlossenen Psychiatrie kennengelernt hatte, nimmt sie sich nun also einen, der es niemehr zu etwas bringen wird) Diese Aussage wurde auf den erhöhten Plätzen rechts von mir mit Wohlwollen registriert, und mit einem kurzen "sehen sie" in meine Richtung kommentiert. Dabei gehe ich jede Wette ein, das so etwas natürlich nicht im Protokoll stehen wird. Habe anschließend dann gemeckert, da´diese Familienverhältnisse mit Wohlwollen registriert wurden, aber meine Situation damals nicht weiter betrachtet würde.
Die anschließende Frage, wann und wieviel Unterhalt ich leiste wurde dann natürlich auch nicht mir gestellt sondern dieser anderen anwesenden Person. Die Staatsanwältin meinte dann nur, das dies ja wohl etwas wenig sei. Habe bis zur Elternzeit immer den titulierten Unterhalt von 150 Euro gezahlt (Mangelfall), und jetzt, da ich ja für ein weiteres Kind verantwortlich bin, halt nur noch 100.
Fortsetzung folgt
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§ 170 der nächste - von maximilianspapa2011 - 05-10-2011, 13:02
RE: § 170 der nächste - von p__ - 05-10-2011, 14:37
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