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Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ?
#17
(06-10-2011, 15:37)jvstpauli schrieb: Sie hat seither keinen Trennungsunterhalt beantragt, allerdings zahlt die Unterhaltsvorschusskasse f d Kinder den Mindestsatz (natürlich unter Anrechnung auf ihr ALG-Einkommen, in Summe also "0"). Dieses Geld werde ich wohl irgendwann zurückzahlen müssen.
Falsch! Du bist nicht leistungsfähig (da ALGII-Empfänger) und daher laufen auch keine Schulden wegen UHV auf.

Vorsicht! Das JA versucht Dich wahrscheinlich trotzdem, zu einer Ratenzahlung zu überreden (und wenn es nur 10 Euro sind) - auf keinen Fall unterschreiben, sonst erkennst Du die Schuld an.
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RE: Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ? - von mischka - 06-10-2011, 19:23

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