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Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ?
#8
(30-09-2011, 23:35)jvstpauli schrieb: Ehegattenunterhalt: ich weiss, dass d. Arbeitsagentur sie auffordert , bei 2 Kindern im KG (4 und 6 Jahre), zumindets eine TZ-Beschäftigung zu suchen. Weiß allerdings nicht, ob das auch einen Ehegattenuntehalt ausschliesst oder ob dies ggf. in einer "Einigungsvereinbarung" geregelt werden müsste
Wenn sie Leistungen erhält, ist an eine Einigung zwischen euch beiden nicht zu denken.
Ich würde behaupten, dass sie auf jeden Fall VKH erhalten wird, die Dir dann später aufgebrummt wird. Ich zahle heute noch, nach meiner Scheidung in 2006, in Raten die gegenerische Anwältin.
Die Gerichtskosten sind in aller Regel überschaubar. Die Kosten für die gegnerischen Rechtsvertretung machen den Hauptteil aus.

Wie hoch die Kosten im Endeffekt sind, hängt vom Verfahrenswert/Streitwert ab.

Wenn sie also 1000 Euro von Dir monatlich fordert, Du aber nur bereit bist 600 zu zahlen, dann streitet ihr euch um 400 Euro. Wenn Du gar nix an sie zahlen willst, dann streitet ihr euch um 1000 Euro. Das macht ein riesen Unterschied später, was Du an die Vertretung der Gegenseite abdrücken mußt.

Stell Dich darauf ein, dass der dickste Brocken eben die Forderungen wegen EU/BU werden wird!
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RE: Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ? - von blue - 01-10-2011, 17:55

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