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Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an!
#23
danke - hab's noch schnell geändert.
Aber ob diesen Gerechtigkeitsbanausen das überhaupt aufgefallen wäre?

Interessant ist ja eigentlich nur noch, mit welcher abenteuerlichen Begründung die Dezernentin des Familiengerichts ihren Schützling da wieder rausholen will.
Vielleicht meint sie ja sogar, gar keine Begründung zu brauchen - mich jedenfalls überrascht in diesem Possentheater so leicht nichts mehr.

Die zwei ZwGeldAnträge aus 2009, die die KM gg mich gestellt hatte, sind noch immer nicht entschieden.
Das Gericht hatte ja angekündigt, mir ein ZwGeld androhen zu wollen.
Aber da hat man vorher wohl Micky-Maus anstatt BGB gelesen Big Grin
.
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Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 18:52
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 19:56
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 20:39
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 21:43
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 21:20
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 18-09-2011, 12:14
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 18-09-2011, 14:55
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 20-09-2011, 18:54
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 21-09-2011, 08:16

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