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Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an!
#14
blue schrieb:Aber spätestens 2007 oder danach hätte @Ibykus doch ohne weiteres auf eine unmißverstndliche Umgangsregelung hinarbeiten können, oder?

Heute, mit seinem Fachwissen, sieht es doch eher so aus, als wolle er mit Kanonen auf Spatzen schießen. Deshalb meine Frage an @Ibykus: Seit wann bist Du Dir bewußt, dass Deine damalige Umgangsregelung nicht wasserdicht ist?
Es geht nicht um wasserdichte Umgangsregelungen!
Es geht immer darum, welche familiengerichtliche Unterstützung eine KM bei der mutwilligen Auslegung "wasserdichter" Umgangsregelungen erhält.

Die Akte ist seit dem nicht zur Ruhe gekommen ...
Um Ruhe ins Verfahren zu bringen hatte ich zwztl. hinsichtlich der Ferien der KM eine Umgangshoheit für die Sommerferien angeboten, damit sie mit dem Kind Urlaub machen und planen kann, ohne auf mein WE-Umgangsrecht und ohne auf den innerwöchentlichen Umgangstag Rücksicht nehmen zu müssen...
(vielleicht findet @blue seinen Vorschlag hier wieder..)

Seitdem (der Vergleich wurde gerichtlich geschlossen) sehe ich mein Kind auch in den anderen Ferien nicht mehr ..
Weil die KM ja ihren Urlaub nicht immer zusammenhängend nehmen kann und weil - und weil - und weil.

Die KM hat dem Schulpersonal verboten, mir Auskünfte zu erteilen.
Eine Klage auf Auskunft über mir bekannte gesundheitliche Vorfälle wurde schlussendlich abgewiesen mit der Begründung: die KM hätte (nach Rechtshängigkeit!) erklärt, das Kind sei gesund!

Und nun denke ich, dass all diese Verfahren, der Übertragung des gemSR entgegenstehen. Man muss sich eben entscheiden:
stillehalten und auf Rechte verzichten (auch auf SRe) oder
kämpfen um Rechte vorbehalten zu bekommen (auch SRe).

Das Ganze ist ein schlechter und schlimmer Witz:
Nach Maßgabe des § 1626a BGB brauchte die KM nur "nein" zu sagen, dann gab's für den nicht verheirateten Vater kein SR.

Heute muss sie sich 'nur' heftig genug streiten, um ebenfalls zu verhindern, dass der Vater das SR erhält.

Im ersteren Fall wurde das Kindeswohl einfach ignoriert.
Nach der momentanen Regelung wird es mit den Füßen getreten und schlimm in Mitleidenschaft gezogen!

"Wir stellen sie so, als wenn sie verheiratet wären und entscheiden dann darüber, ob das gemSR dem Kindeswohl entspricht", sagte der vorsitzende Richter am OLG, "dabei ist es uns egal, worauf die Ursachen, die zu den Kommunikationshemmnissen geführt haben, zurückzuführen sind".

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Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 18:52
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 19:56
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 20:39
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 21:43
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 21:20
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 18-09-2011, 12:14
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 18-09-2011, 14:55
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 20-09-2011, 18:54
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 21-09-2011, 08:16

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