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Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an!
#7
ich hab mal die Klammersetzung korrigiert. So ist es vielleicht verständlicher!

Aber es geht um Rechte! Um Umgangsrechte!
Und insoweit geht es natürlich schon darum, welcher Tag als Umgangstag mir zusteht.
Es geht nicht darum, dass ich ein Recht an dem oder auf das Kind habe sondern darum, an welchen Tagen wegen bestehender Umgangsrechte mein Kind bei mir ist.


(17-09-2011, 20:12)wackelpudding schrieb: Und nehmen wir ´mal an, dieser Satz stände in Deiner Umgangsregelung: Welches Problem hättest Du dann jetzt?
dass ein mir zustehendes UmgangsWE entfällt?

UWE Vater
UWE Mutter
UWE Mutter
UWE Vater
UWE Mutter

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Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 18:52
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 19:56
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 20:39
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 21:43
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 21:20
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 18-09-2011, 12:14
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 18-09-2011, 14:55
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 20-09-2011, 18:54
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 21-09-2011, 08:16

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