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EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater
#79
Aus der Pressmitteilung des BMJ, vom 26.04.2013:
Zitat: Das Gesetz erkennt damit die berechtigten Interessen leiblicher Väter an, die sich Kontakt zu ihnen wünschen, und zwar auch dann, wenn Kinder mit ihren rechtlichen Eltern in einer intakten sozialen Familie aufwachsen. Die Interessen der leiblichen Väter müssen sich dabei aber stets dem Wohl des Kindes unterordnen.

Aus der Nachrichtenagentur dpa (u.a.: AA, RN, FR, SD):
Zitat:Künftig soll hingegen entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob erkennbar ist, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für den Nachwuchs übernehmen will.

Warum deutet diese Nachrichtenagentur das Wort „Interesse“ um, in das Wort „Verantwortung“?
„Verantwortung“ hieße „elterliche Sorge“, davon ist das Matriarchat jedoch, betreffend heterosexuelle Männer mit deutschem Pass, Lichtjahre entfernt. Diese Meldung ist insoweit eine Falschmeldung.

Wenn schon etliche Fälle zu § 1684 BGB scheitern und noch weit mehr zu § 1685 BGB, dürfte der Nachweis schon jetzt erbracht sein, dass dieses weitere Reförmchen nicht mehr war, als eine weitere Verschwendung von Steuergeldern. Lediglich bestätigt wurde die ohnehin bestehende Nachrangigkeit nicht als solche anerkannter Väter.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater - von Bluter - 28-04-2013, 09:23

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