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Die Tochter meines Mannes fleht uns immer öfter unter Tränen an...
#3
Hallo hilflos.

Viel machen könnt ihr leider wenig.

Entscheidend ist der Wille des Kindes erst ab 14 und berücksichtigt wird er erst so ab 11 oder 12 wobei auch das immer vom Willen des Richters abhängt.
Es ist sogar denkbar, dass ein Richter ein 9-Jähriges Kind anhört und dessen Willen akzeptiert aber das ist nicht sehr wahrscheinlich.

Und das JA ist so gut wie nie hilfreich.

Euch (ihm) bleibt nicht viel mehr, als mit der Mutter vernünftig zu reden.
Vielleicht auch mit der Zusicherung, die kleine nicht ohne ihre Zustimmung zu holen um ihre Ängste zu reduzieren.
Vielleicht ist sie ja doch offen für eine Umgangserweiterung.

Gruss Beppo
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RE: Die Tochter meines Mannes fleht uns immer öfter unter Tränen an... - von beppo - 12-09-2011, 16:27

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