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let's get ready to rumble! brief von der ex zwecks restforderung
#5
(07-09-2011, 22:49)sorglos schrieb:
(07-09-2011, 16:11)camparso schrieb: kindestunterhalt von 1.09. bis 13.09.11 (ab 14.9 wird er 18 GOTT ICH DANKE DIR!!!!)
163€
Denkfehler. Erstens werden beim KU keine halben Monate berechnet und zweitens endete die Zahlungspflicht für den Minderjährigen am 31.8.

Hier sollte man aber auf eine taggenaue Berechnung achten.

Der anteilige Unterhalt bis 13.09. geht an die Mutter, der Rest an das Kind.

Wegen der paar € für die Volljährigenzeit und der grundsätzlich anderen Berechnung, würde ich jetzt mal kein Fass aufmachen. Das lohnt doch nicht.

Zitat:Das volle Kindergeld steht ab dann auch dem zu, bzw. wird verechnet, der den überwiegenden Bar-Unterhalt leistet.
Das ist doch egal, wer das Kindergeld erhält. Es ist an das Kind auszuzahlen und mindert dessen Unterhaltsbedarf vor der Quotelung.

Zitat:Da ab 18. (wenn er nicht mehr zur Schule geht) die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit entfällt + der Selbstbehalt steigt, ist "anrechnung Nebenverdienst" wohl ebenso reines Wunschdenken.
Falls ein Einkommen aus einem Nebenverdienst erzielt wird, dann zählt dieses zum unterhaltsrelevanten Einkommen und wird in die Berechnung mit einbezogen. Das hat nichts mit einer Privilegierung zu tun.

Zitat:Zahl den Rest in Raten, die Dir nich weh tun, laß Dir Dein Leben gut gehen und fertig.
Aber dann an das Kind und nicht an die Mutter!
Mit Eintritt der Volljährigkeit gehen alle ausstehenden Ansprüche an das Kind über.

Edit: Hatte ich ganz vergessen.
Da kein Titel existiert, sind rückwirkende Unterhaltsforderungen nicht möglich. Also die Beträge erst ab der Zahlungsaufforderung (Inverzugsetzung) berechnen.
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RE: let's get ready to rumble! brief von der ex zwecks restforderung - von Eifelaner - 08-09-2011, 08:47

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