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let's get ready to rumble! brief von der ex zwecks restforderung
#3
(07-09-2011, 16:11)camparso schrieb: kindestunterhalt von 1.09. bis 13.09.11 (ab 14.9 wird er 18 GOTT ICH DANKE DIR!!!!)
163€
Denkfehler. Erstens werden beim KU keine halben Monate berechnet und zweitens endete die Zahlungspflicht für den Minderjährigen am 31.8.

Besteht ein unbefristeter Titel?

Neue Regeln gelten ab dem Monat in dem der 18. Geburtstag liegt und zwar von Beginn des Monats an. D.h. beide Eltern werden barunterhaltspflichtig nach Verhältnis der Einkommen. (Sog.) gleichwertiger Betreuungsanteil für Kind entfält, da ein Volljähriger nicht mehr betreut werden muss.
Das volle Kindergeld steht ab dann auch dem zu, bzw. wird verechnet, der den überwiegenden Bar-Unterhalt leistet.

(07-09-2011, 16:11)camparso schrieb: sie möchte mich zudem drauf hinweisen, dass sie den kinderfreibetrag ab 01.10.2011 auf 1 kind änder lässt und ich möchte doch bitte den 0,5 freibetrag streichen lassen bei mir (erkundige mich morgen einfach mal beim finanzamt - schadet nix...)
Das ist reines Wunschdenekn von ihr.

(07-09-2011, 16:11)camparso schrieb: wenn xxx nächtses jahr seine ausbildung beginnt behält sie sich vor meinen nebenverdienst in den unterhalt einrechnen zu lassen
Da ab 18. (wenn er nicht mehr zur Schule geht) die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit entfällt + der Selbstbehalt steigt, ist "anrechnung Nebenverdienst" wohl ebenso reines Wunschdenken.

Ansonsten kann ich mich dem Hinweis von @blue nur anschließen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: let's get ready to rumble! brief von der ex zwecks restforderung - von sorglos - 07-09-2011, 22:49

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