11-08-2011, 15:21
In manchen Fällen wird sogar zur Scheidung geraten:
Ist der eigene Verdienst eigentlich zu gering, um die Pflege der Eltern mit zu bezahlen, der des Ehe-Partners jedoch sehr hoch, kann es sein, dass das betroffene Kind trotzdem Unterhalt zahlen muss. In diesem Fall ist der angeheiratete Partner indirekt betroffen. Er ist verpflichtet Ehe-Unterhalt zu zahlen Davon wird dann der Unterhalt für die bedürftigen Verwandten abgezogen. In drastischen Fällen raten manche Rechtsanwälte sogar zur Scheidung.
http://www.daserste.de/plusminus/allroun...nqg~cm.asp
Ist der eigene Verdienst eigentlich zu gering, um die Pflege der Eltern mit zu bezahlen, der des Ehe-Partners jedoch sehr hoch, kann es sein, dass das betroffene Kind trotzdem Unterhalt zahlen muss. In diesem Fall ist der angeheiratete Partner indirekt betroffen. Er ist verpflichtet Ehe-Unterhalt zu zahlen Davon wird dann der Unterhalt für die bedürftigen Verwandten abgezogen. In drastischen Fällen raten manche Rechtsanwälte sogar zur Scheidung.
http://www.daserste.de/plusminus/allroun...nqg~cm.asp
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.