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235 StGB
#15
(08-08-2011, 10:10)karlma schrieb: Auch geeignet reagieren will durchdacht sein. Deswegen bin ich den Weg damals nicht gegangen. Anzeige mit Hinweis auf seine Mittäterschaft war effektiv. Dauerte halt alles seine Zeit.

Das ist sicher eine begleitende Maßnahme.

Jedoch war oben nicht geklärt, ob überhaupt ein Titel besteht. (Oder habe ich das übersehen?)

Bezüglich einer Kontopfändung muß der Anwalt erst einmal wissen, Wo das Konto ist.
Und jeder hier hat begriffen, dass man noch ein Zweites und ein Drittes braucht und dies nicht unbedingt gefunden werden muß.

Außerdem wird der Anwalt ja erst einmal den Gerichtsvollzieher beauftragen (sofern ein Titel vorliegt) den Unterhaltspflchtigen auf zu suchen. Und dann beginnt das Prozedere. EV ? Kontopfändung ? Etc.

Zeit genug, sich darauf vor zu bereiten und dem Ratsuchenden keine Angst zu machen. Davon hat Er schon genug.



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235 StGB - von Derentsorgtevater - 07-08-2011, 11:44
RE: 235 StGB - von beppo - 07-08-2011, 12:12
RE: 235 StGB - von blue - 07-08-2011, 12:21
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