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BGH XII ZR 94/09 Vollzeittätigkeit keine überobligatorische Belastung
#29
So, diese Angelegenheit wurde beendet.

Vaddi kam nicht durch, aber Muddi muss nun doch selbst für sich sorgen.
Zitat:Der von den Parteien in dem Verfahren Amtsgericht Grevenbroich – 8 F 11/07 – am 02.07.2007 geschlossene Vergleich wird unter Abweisung der weitergehen-den Klage dahingehend abgeändert, dass der Kläger der Beklagten nacheheli-chen Unterhalt für die Monate August bis Dezember 2008 in Höhe von monat-lich 423,00 €, für die Monate Januar bis Dezember 2009 in Höhe von monatlich 365,00 €, für die Monate Januar bis Juli 2010 in Höhe von monatlich 208,00 € und ab dem 01.08.2010 keinen nachehelichen Unterhalt mehr schuldet.
Oberlandesgericht Düsseldorf, II-2 UF 128/08


Es finden sich in dem Urteil noch ein paar Details, die mir bisher nicht bekannt waren und durchaus dazu taugen mich nicht ausschließlich auf Vaddi´s Seite zu stellen.
So hatte auch er sich anscheinend nicht unbedingt ein Bein ausgerissen es in Sachen Betreuung besser zu machen als sie.
Er wollte ursprünglich zum Februar 2008 aus der Unterhaltsnummer für Muddi raus und wurde letztlich erst ab August 2010 entlassen.

Ich persönlich finde den 6. Abschnitt sehr interessant, der sich Aufstockungsunterhalt und ehebedingten Nachteilen widmet.

Eine Revision wurde nicht zugelassen.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: BGH XII ZR 94/09 Vollzeittätigkeit keine überobligatorische Belastung - von Bluter - 24-11-2011, 13:12

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