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BGH XII ZR 94/09 Vollzeittätigkeit keine überobligatorische Belastung
#17
(07-08-2011, 22:51)wunder schrieb: ... und jetzt hat sie F32.9G und geht garnicht mehr arbeiten...
Ist nach der Unterhaltsrechtsreform äußerst beliebt geworden. Hatte meine Ex auch. Wink Natürlich wird sie bis auf weiteres nicht zu einer Vollzeitarbeit verpflichtet werden! Wenn in dieser Zeit ein Unterhaltsurteil anfällt, wird dieses unbefristet sein und Du darfst später wieder klagen.
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