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BGH XII ZR 94/09 Vollzeittätigkeit keine überobligatorische Belastung
#9
Den Kommentar von "Claudia_dus" finde ich super:

Zitat:Das Modell kenne ich von meinem Ex. Entdeckt plötzlich neue Neigungen, verschwindet von heute auf morgen zu der Neuen, fährt die Firma an die Wand - auf in die Insolvenz und sieht fortan sein Kind noch 3x im Jahr, wenn es ihm geliefert wird. Urlaubskarten aus Ägypten und Griechenland, wohin er "eingeladen" wurde, im Haus mit Garten leben und null Verantwortung. Papa sein ist schon geil. Die andere Seite war die: Mutter muss umziehen um wieder Vollzeit zu arbeiten (Sozialhilfe wäre mir unangenehm gewesen), 2jähriges Kind musste von 7.30h bis 16.30h in die Kita, was Mutter mit knapp 300 Euro monatlich bezahlen durfte. Unterhalt? Pustekuchen, Vater war ja in der Insolvenz. So wurschteln wir uns seit 8 Jahren durch. Urlaub für Mutter und Kind? Während der Ferien nicht bezahlbar. Mutter-Kind-Kur? Von der Krankenkasse 2x abgelehnt. Scheidung mit Rentenausgleich an den Exmann, der clever seine private RV gleich nach der Trennung gekündigt hatte und die gemeinsam einzahlten Beträge in die Einrichtung des Häuschens mit der Neuen gesteckt hat. Und was sagt der Richter zu mir? "Tja, manchmal trifft es eben die Frauen". Geschehen in Düsseldorf, 2006
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Männer sind doch lernfähig! :-)
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RE: BGH XII ZR 94/09 Vollzeittätigkeit keine überobligatorische Belastung - von MNeumann - 03-08-2011, 13:48

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