Das ehrenwerte OLG hat in der aktuell gültigen Fassung seiner Leitlinien, vom 01.09.2010, unter Punkt 17.1, den Wortlaut des BGH übernommen, in der Folge selbst nicht angewandt und wurde nun vom BGH hierauf hingewiesen.
Der Laie fragt sich: Wozu Leitlinien, wenn in diesem Bezirk niemand davon Gebrauch macht, nicht einmal die VerfasserInnen?
Im Gegensatz zu den anderen ehrenwerten OLGs, zu Hamm und Frankfurt/Main, enthalten die Leitlinien des OLG Düsseldorf kein Pseudo-Altersstufenmodell, sondern stellen dort ausdrücklich auf den Einzelfall ab.
Zumindest in dieser Hinsicht muss ich hier mal einen Zahnstocher* über den XII. Senat des BGH brechen, denn dieser hat hier nicht allein dem rechtsgestalterisch - sich auf Annäherungskurs befindlichen - Bezirk Düsseldorf eine Klatsche verpasst, sondern auch den dreisten und aufstrebenden Rechtsgestalte( r)n zu Hamm und Frankfurt. Diese waren es, welche die frohe Kunde von der langjährigen und pauschalen Erwerbsobliegenheitsbefreiung, chronisch überlasteter Egomaninnen, all zu öffentlich verkündeten.
Dem vom Drückeberger gewünschten Ergebnis, jedenfalls, hat dieses Versäumnisurteil keinen Schritt näher gebracht.
*Zur Lanze hat es nicht gereicht, weil die perfide Absicht, mittels sog. "Einzelfallentscheidung" Massen an Altersstufenentscheidungen zu verstecken nicht aus der Welt ist.
Der Laie fragt sich: Wozu Leitlinien, wenn in diesem Bezirk niemand davon Gebrauch macht, nicht einmal die VerfasserInnen?
Im Gegensatz zu den anderen ehrenwerten OLGs, zu Hamm und Frankfurt/Main, enthalten die Leitlinien des OLG Düsseldorf kein Pseudo-Altersstufenmodell, sondern stellen dort ausdrücklich auf den Einzelfall ab.
Zumindest in dieser Hinsicht muss ich hier mal einen Zahnstocher* über den XII. Senat des BGH brechen, denn dieser hat hier nicht allein dem rechtsgestalterisch - sich auf Annäherungskurs befindlichen - Bezirk Düsseldorf eine Klatsche verpasst, sondern auch den dreisten und aufstrebenden Rechtsgestalte( r)n zu Hamm und Frankfurt. Diese waren es, welche die frohe Kunde von der langjährigen und pauschalen Erwerbsobliegenheitsbefreiung, chronisch überlasteter Egomaninnen, all zu öffentlich verkündeten.
Dem vom Drückeberger gewünschten Ergebnis, jedenfalls, hat dieses Versäumnisurteil keinen Schritt näher gebracht.
*Zur Lanze hat es nicht gereicht, weil die perfide Absicht, mittels sog. "Einzelfallentscheidung" Massen an Altersstufenentscheidungen zu verstecken nicht aus der Welt ist.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)