02-08-2011, 14:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-08-2011, 14:58 von lordsofmidnight.)
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen geschiedene Alleinerziehende künftig Vollzeit arbeiten. Ausnahme: Es besteht keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind.
http://www.welt.de/politik/deutschland/a...itjob.html
Urteilstext:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...30&anz=747
(Frau Hahne hat auch unterschrieben)
http://www.welt.de/politik/deutschland/a...itjob.html
Urteilstext:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...30&anz=747
(Frau Hahne hat auch unterschrieben)