14-07-2011, 17:09
@MitGlied...
Das ist eine sehr interessanter Aspekt. Da dürften die Krankenkassen dann genau das tun (annehmen), was die Agentur für Arbeit seit Einführung von Hartz4 bereits praktiziert. Nämlich solche Lebensgemeinschaften einfach nach eigenen Vorstellungen annehmen/vermuten/unterstellen. Der BGH segnet das Ganze dann noch höchstrichterlich ab. Dann klingst für die Allgemeinheit gleich noch gerecht und erspart unnötige Prozesse. Vielleicht dürfen das dann auch bald die Anwälte tun. Obwohl die ja bereits heftigst unterstellen, abstrus vorwerfen und bewusst verzögern. Des lieben Geldes wegen selbstverständlich. Und wer weiss, vielleicht machen die Löhne und Gehälter und sonstigen Entgelte ja zunächst erstmal die Runde übers Jugendamt und Finanzamt und der Berechtigte erhält was übrig bleibt. Der kann sich dann ja fiktiv vorstellen, wie sich sein Geld praktisch anfühlt.
Das ist eine sehr interessanter Aspekt. Da dürften die Krankenkassen dann genau das tun (annehmen), was die Agentur für Arbeit seit Einführung von Hartz4 bereits praktiziert. Nämlich solche Lebensgemeinschaften einfach nach eigenen Vorstellungen annehmen/vermuten/unterstellen. Der BGH segnet das Ganze dann noch höchstrichterlich ab. Dann klingst für die Allgemeinheit gleich noch gerecht und erspart unnötige Prozesse. Vielleicht dürfen das dann auch bald die Anwälte tun. Obwohl die ja bereits heftigst unterstellen, abstrus vorwerfen und bewusst verzögern. Des lieben Geldes wegen selbstverständlich. Und wer weiss, vielleicht machen die Löhne und Gehälter und sonstigen Entgelte ja zunächst erstmal die Runde übers Jugendamt und Finanzamt und der Berechtigte erhält was übrig bleibt. Der kann sich dann ja fiktiv vorstellen, wie sich sein Geld praktisch anfühlt.