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Neuer Steuertip für Trennungsväter: Entlastungsbetrag
#21
(09-12-2008, 17:58)p schrieb: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Hierum ging es ursprünglich.
Bedeutet also, daß der Vater die Steuerklasse II bekommt.

Das ist kein Problem!
Steuerkarte schnappen - zum Finanzamt wackeln - Änderung eintragen lassen
Mehr ist das wirklich nicht.

Der Haken dabei:
Durch die Steuerklassenänderung wirst Du zur Veranlagung verpflichtet.
In der Steuererklärung mußt Du nun begründen, warum Du die StKl. II beanspruchst.

Und jetzt pass auf:
Beim Finanzamt muß man nix nachweisen, sondern GLAUBHAFT machen!
Diese Glaubhaftmachung geht natürlich am Besten mit der behördlichen Anmeldung.
Aber es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten!
Im Finanzrecht gibt eine sogenannte "Selbstbescheinigung".
Klartext:
Ich führe eine Tabelle, wann der Sohn/Tochter bei mir war, unterschreibe diese als sachlich richtig geführt und lege sie dem FA unter der Überschrift "Selbstbescheinigung" vor.
Das sollte ausreichen.
.... jedoch ist man vor weiteren blöden Fragen nie gefeit.
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RE: Neuer Steuertip für Trennungsväter: Entlastungsbetrag - von Max - 23-03-2009, 21:49

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