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Neuer Steuertip für Trennungsväter: Entlastungsbetrag
#17
(22-03-2009, 00:38)campesino schrieb: Ich werde schriftlich den Antrag auf Zweitwohnsitz meiner Kinder stellen und zugleich verlangen, dass sie mir die Rechtsgrundlage für die Genehmigung durch die Mutter nennen.

Lies meinen Hinweis. Auf diese Weise könntest du sogar dein Kind bei dir als Hauptwohnsitz eintragen lassen (was natürlich nicht lange unbemerkt bleiben und von der Mutter rückgängig gemacht werden würde).
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RE: Neuer Steuertip für Trennungsväter: Entlastungsbetrag - von Momik - 22-03-2009, 00:43

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